Ein Energieausweis ist ein Gutachten (EU-Richtlinie und umgesetzt im Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG), dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und liefert eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfes.

 

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

 

Bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern und Wohnungen – sowohl zur privaten als auch gewerblichen Nutzung (§3. EAVG Vorlagepflicht)

 

Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.

 

Wie kommen Sie zu Ihrem Energieausweis?

 

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und bereiten Sie bitte alle Pläne Ihres Hauses (Abmessungen des Gebäudes, Maße der Fenster und Türen müssen ersichtlich sein) vor. Unser Mitarbeiter besichtigt das Gebäude inkl. der haustechnischen Anlagen und Sie erhalten Ihren Energieausweis per Post zugesandt.

 

 

 

Anmerkung: Für die Planung und Errichtung von Gebäuden im Passivhaus- oder Nullenergiesektor wenden Sie sich bitte an einen Energie-Experten.